Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Sprachauswahl
Deutsch
Englisch
 

PARKORDNUNG

*** Parkordnung für den Gutspark Plänitz ***


Der Gutspark Plänitz ist ein bedeutendes brandenburgisches Gartendenkmal. Er dient der
Erholung seiner Besucher.. Bitte tragen Sie zur Erhaltung und zum Schutz dieses Kultur-
Denkmales durch die Respektierung der nachfolgenden durch den Förderverein Gutspark
Plänitz e.V. erstellten Parkordnung bei.


Grundsätzlich geschieht das Betreten des Parks auf eigene Gefahr. Erhöhte Gefahren
bestehen bei Dunkelheit, Gewitter, Sturm und winterlichem Wetter. Es erfolgt kein
Winterdienst. Eltern haften für Ihre Kinder.


Damit der Park in seiner Einzigartigkeit erhalten bleibt ist es ist nicht gestattet:

 

  • die Wege im Bereich der Pflanzflächen zu verlassen
  • Bäume oder Sträucher zu beschädigen oder zu entfernen
  • im Park zu lagern, zu nächtigen, zu zelten
  • Feuer zu machen
  • mit dem Rad jenseits der Wege zu fahren
  • in den Gewässern zu baden oder zu angeln
  • die Eisflächen zu betreten
  • Werbetafeln aufzustellen oder Handel zu treiben
  • Sammlungen zu veranstalten
  • Werbung durchzuführen, außer im Zusammenhang mit durch den Förderverein

      Gutspark Plänitz e.V. genehmigten Veranstaltungen

 

Hunde sind immer dann an der Leine zu führen, wenn auch andere Besucher im Park
unterwegs sind. Hinterlassenschaften im Bereich der Wege, Pflanzflächen und
Wiesenbereiche sind unbedingt zu beseitigen.


Das Befahren des Parks durch Fahrzeuge aller Art ohne ausdrückliche Genehmigung durch
den Förderverein Gutspark Plänitz e.V. ist zu jeder Zeit untersagt. Gewerbliche
Parkführungen, die nicht durch den Förderverein Gutspark Plänitz e.V. organisiert sind,
sowie Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Vereinsvorstand.


Den Anweisungen der Mitglieder des Fördervereins Gutspark Plänitz e.V. ist Folge zu leisten.
Sie haben das Hausrecht und können Besucher, die gegen diese Parkordnung verstoßen, aus
dem Gelände verweisen. Wer gegen die Bestimmungen dieser Parkordnung verstößt,
handelt ordnungswidrig und kann vom Verein ein Hausverbot erteilt bekommen.
Entstandene Schäden werden zur Anzeige gebracht und die Behebung in Rechnung gestellt.


Wie wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und angenehmen Aufenthalt!
_______________________________________________________________________________________


Förderverein Gutspark Plänitz e.V., Hofstr. 7, 16845 Neustadt a.d.Dosse (Stand 06/2022)

 

Hier können Sie die Parkordnung herunterladen und ausdrucken.